Laundromobil

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRIVATKUNDEN

 

 

Präambel

Frau Daniela Barth bietet unter der Bezeichnung: Laundromobil einen inhabergeführten mobilen Premium-Wäscheservice im Stadtgebiet Erfurt (nachfolgend: Laundromobil). Der Service nimmt den Kunden die zeitintensive Hausarbeit des Wäschewaschens komplett ab und bietet eine bequeme Hol- und Bringlösung direkt an die Haustür. Zu diesem Zweck gelten die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie bilden zusammen mit dem Preis- und Leistungsblatt, welches als Anlage wiedergegeben und durch den Kunden auszufüllen ist, die vertragliche Grundlage (Vertrag).

§ 1       Geltung der AGB

1.1                             Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Laundromobil gegenüber den Kunden in Deutschland vorgenommen Textilreinigungsdienstleistungen (inklusive vereinbarter Zusatzleistungen) sowie der Abholung und Rücklieferung der Textilien beim Kunden.

1.2                             Diese AGB gelten für alle Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.

1.3                             Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Laundromobil in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. Einer bloßen Bezugnahme des Kunden auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen kommt keine Wirkung zu.

1.4                             Individuelle Vertragsabreden haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bedürfen keiner bestimmten Form. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 2       Leistung

Das Laundromobil bietet nachfolgende Leistungen an:

·         Einmalige Textilreinigung von Textilien des täglichen Bedarfs auf Anfrage (nachfolgend: Waschservice);

·         Textilreinigung von Textilien des täglichen Bedarfs in regelmäßigen Abständen (nachfolgend: Abonnement);

·         Hol- und Bringservice für Spezialreinigung von hochsensiblen Materialien (bspw. Wolle, Seide, Leder, Pelze) und chemische Reinigung (Anzüge, Brautmode, ausschließlich chemisch zu reinigende Textilien) (nachfolgend: Lieferservice).

§ 3       Vertragsabschluss

3.1                             Mit der Unterzeichnung des Preisblattes erklärt der Kunde das Angebot auf Abschluss eines Reinigungsvertrags. Mit der Annahme der Textilien gemäß § 8 der AGB durch das Laundromobil kommt der Vertrag zustande.

3.2                             Im Falle eines Abonnements kommt der Vertrag durch Zugang des unterzeichneten Preis- und Leistungsblatts beim Laundromobil zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Laundromobils, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden, werden Vertragsbestandteil.

§ 4       Waschservice und Abonnement

4.1                             Das Laundromobil führt die eigens durchgeführte Reinigung (Waschservice oder Abonnement) der überlassenden Textilien sachgemäß und schonend aus.

4.2                             Der Prozess umfasst das fachgerechte Waschen, schonendes Trocknen, präzises und ordentliches Falten sowie das schrankfertige Verpacken der Textilien. Die Textilien werden durch das Laundromobil beim Kunden abgeholt und an diesen zurückgeliefert.

4.3                             Der Leistungsumfang des Laundromobils umfasst den gesamten Pflegeprozess von Textilien des täglichen Bedarfs.

4.4                             Textilien des täglichen Bedarfs (Textilien) sind Alltagskleidung, Sportkleidung, Bettwäsche und Handtücher. Ausgewählte weitere Textilien können im Rahmen der Spezial- und Zusatzleistungen einbezogen werden, soweit sie vom Kunden angefordert werden. Insbesondere nicht Teil der Standardleistung sind pflegeintensive oder hochsensible Materialien wie z. B. Seide, Leder, Pelze, Brautmode oder Anzüge.

4.5                             Geschuldet ist ein Reinigungsergebnis, das bei einem einmaligen Waschvorgang unter Anwendung der nach den Umständen des Einzelfalls üblichen Sorgfalt und eines geeigneten Waschverfahrens erwartet werden kann. Der tatsächlich erzielbare Reinigungszustand hängt insbesondere von der Beschaffenheit und dem Material der Textilien, der Art und Intensität der Verschmutzung, dem Alter und der Vorbehandlung von Flecken sowie den für die Reinigung geeigneten und zulässigen Wasch- und Reinigungsmitteln ab.

4.6                             Ein Anspruch auf die vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen, Flecken oder Verfärbungen besteht nicht, soweit deren Entfernung aufgrund der vorgenannten Umstände durch einen üblichen einmaligen Waschvorgang nicht zu erwarten ist. Stark verschmutzte Textilien sowie Textilien mit hartnäckigen oder besonderen Flecken werden nur dann einer gesonderten Behandlung oder Vorbehandlung unterzogen, wenn eine entsprechende Zusatzleistung ausdrücklich beauftragt wurde.

§ 5       Lieferservice

5.1                             Das Laundromobil bietet für besonders empfindliche oder ausschließlich speziell zu reinigende Textilien einen Hol- und Bringservice zu einer geeigneten Spezialreinigung an (nachfolgend: Lieferservice). Der Lieferservice umfasst insbesondere die Abholung der vom Kunden bestimmten Textilien, deren Übergabe an eine geeignete Spezialreinigung zur Durchführung der beauftragten Reinigung sowie die anschließende Abholung und Rücklieferung der gereinigten Textilien an den Kunden.

5.2                             Speziell zu reinigende Textilien sind: Textilien aus hochsensiblen Materialien, wie beispielsweise Wolle, Seide, Leder oder Pelz, sowie Textilien, die einer chemischen Reinigung bedürfen, insbesondere Anzüge, Braut- und Abendmode und sonstige ausschließlich chemisch zu reinigende Textilien.

5.3                             Das Laundromobil schuldet im Rahmen des Lieferservices ausschließlich die ordnungsgemäße Abholung der Textilien beim Kunden, Übergabe an die Spezialreinigung, Abholung nach erfolgter Reinigung und Rücklieferung der Textilien an den Kunden. Die Durchführung der Reinigung selbst ist nicht Bestandteil der vom Wäscheservice geschuldeten Leistung.

5.4                             Das Laundromobil ist berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, im Namen und für Rechnung des Kunden den zur Durchführung der Reinigung erforderlichen Reinigungsvertrag mit der Spezialreinigung abzuschließen und die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Der Reinigungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Spezialreinigung zustande. Das Laundromobil wird nicht Vertragspartner des Reinigungsvertrages.

5.5                             Die Auswahl und Beauftragung der Spezialreinigung erfolgt durch das Laundromobil nach Maßgabe der vom Kunden angegebenen Art der gewünschten Reinigung. Der Kunde ermächtigt das Laundromobil insbesondere, die zu reinigenden Textilien bei der Spezialreinigung einzureichen, Angaben zur gewünschten Reinigungsart zu machen, die Textilien nach erfolgter Reinigung entgegenzunehmen und dem Kunden zurückzuliefern.

5.6                             Die Art und Weise der Reinigung, das anzuwendende Reinigungsverfahren, die Reinigung der Textilien für das jeweilige Reinigungsverfahren sowie das erzielbare Reinigungsergebnis liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Spezialreinigung. Insoweit gelten die zwischen dem Kunden und der Spezialreinigung vereinbarten Bedingungen.

5.7                             Soweit die Spezialreinigung die Reinigung ablehnt, eine andere als die vom Kunden gewünschte Reinigungsart für erforderlich hält oder vor Durchführung der Reinigung auf besondere Risiken oder Einschränkungen hinweist, wird das Laundromobil den Kunden hierüber informieren. Eine Änderung des ursprünglich erteilten Reinigungsauftrags bedarf der Zustimmung des Kunden, soweit sie über die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderliche Anpassung hinausgeht.

5.8                             Das Laundromobil erhebt für die Durchführung des Lieferservices ein gesondertes Entgelt entsprechend des in der Anlage beigefügtem Preis- und Leistungsblattes (nachfolgend: Preisblatt). Die Kosten der von der Spezialreinigung durchgeführten Reinigung werden an den Kunden weiterbelastet. Soweit der Wäscheservice die Zahlung des Reinigungsentgelts an die Spezialreinigung für den Kunden übernimmt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.

§ 6       Spezial- und Zusatzdienstleistungen

6.1                             Spezial- und Zusatzdienstleistungen sind nur Teil des Vertrages, soweit sie durch den Kunden durch das Markieren auf dem Preis- und Leistungsblatt beauftragt wurden.

6.2                             Für die Spezial- und Zusatzdienstleistungen gelten die Regelungen dieses Vertrages entsprechend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§ 7       Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen

7.1                             Für die Preise der Reinigungsdienstleistungen des Laundromobils gilt das Preisblatt.

7.2                             Die Dienstleistung erfolgt einmalig, soweit der Kunde keine wiederkehrenden Leistungen (Abonnement) entsprechend des Preisblattes in Auftrag gibt.

7.3                             Das Abonnement kann von beiden Vertragsparteien durch Erklärung in Textform pausiert werden. Die Pausierung kann für mindestens eine und höchstens sechs Abholungen je Kalenderjahr erklärt werden.

7.4                             Für den Zeitraum der Pausierung reduziert sich der für das Abonnement zu entrichtende Preis anteilig um die Anzahl der pausierten Abholungen im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Anzahl der Abholungen pro Monat. Bei beispielsweise vier vereinbarten Abholungen pro Monat und einer pausierten Abholung reduziert sich der monatlich zu entrichtende Preis um 25 %.

7.5                             Das Laundromobil ist berechtigt, den Preis des Abonnements an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Entwicklung der Bezugskosten, der Lohn- und Materialkosten sowie der allgemeinen Marktpreise für die vertragliche Leistung. Eine Preiserhöhung erfolgt in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen. Das Laundromobilbe hält sich vor, bei der Preisanpassung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu entscheiden. Kostensenkungen werden bei der Preiskalkulation berücksichtigt. Die Preisanpassung ergeht in Textform und ist zu begründen. Eine Preisanpassung ist nur zum Ablauf eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonates zulässig. Auf das Sonderkündigungsrecht nach § 16.3 wird hingewiesen.

7.6                             Der Preis ist bei einmaligen Dienstleistungen im Zeitpunkt der Entgegennahme der Textilien zu entrichten und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach diesem Zeitpunkt in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), wodurch insbesondere Verzugszinsen i. S. d. § 288 BGB anfallen. Mit schuldbefreiender Wirkung kann durch alle im Preisblatt aufgeführten Zahlungsmethoden geleistet werden.

7.7                             Bei Abonnements ist der Preis jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats für den Monat im Voraus zu entrichten und ab diesem Zeitpunkt fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach diesem Zeitpunkt in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), wodurch insbesondere Verzugszinsen i. S. d. § 288 BGB anfallen.

7.8                             Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Laundromobil ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

§ 8       Annahme der Textilien

8.1                             Die Annahme der Textilien erfolgt durch Abholung durch das Laundromobil an der vom Kunden angegebenen Adresse im Stadtgebiet Erfurt.

8.2                             Die Abholung ist mindestens 24 Stunden im Voraus durch den Kunden zu buchen. Die Buchung des Abholzeitfensters erfolgt über den Whatsapp-Business-Kanal des Laundromobils. Sollte keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden sein, erfolgt die Abholung ausschließlich Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Eine Abholung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt nicht. Während des Abholzeitfensters hat der Kunde sicherzustellen, dass die abzuholenden Textilien für das Laundromobil hindernisfrei zu erreichen sind.

8.3                             Die Verpackung der Textilien erfolgt durch den Kunde in durch das Laundromobil bereitgestellten Wäschesäcken mit einem Füllvolumen von 47 Litern. Der Wäschesack gilt lediglich als ordnungsgemäß befüllt, wenn sich dieser ohne Schaden zu nehmen verschließen lässt. Unverschlossene und übermäßig befüllte Wäschesäcke führen zur Nachberechnung des zu entrichtenden Entgeltes entsprechend des Gewichtes nach den Bestimmungen des Preisblatts.

8.4                             Das Laundromobil ist berechtigt, die Textilien vor Annahme zu prüfen. Nach ordnungsgemäßer Prüfung kann das Laundromobil ein erhöhtes Bearbeitungsentgelt für stark verschmutzte Textilien nach den Bestimmungen des Preisblattes verlangen oder die Reinigung ablehnen, wenn offensichtlich ist, dass die verwendeten oder verfügbaren Reinigungsmethoden oder -mittel für die Reinigung ungeeignet sind oder die abgegebenen Textilien nicht mit den Angaben im Preisblatt übereinstimmen. Bei Ablehnung der Reinigung hat das Laundromobil die Textilien unverzüglich an den Kunden zurückzugeben.

8.5                             Soweit das Laundromobil die Textilien nicht gem. § 6.4 abgelehnt hat, gelten sie als angenommen

8.6                             Ergibt sich die Zurückweisung daraus, dass die Angaben im Preisblatt nicht mit den tatsächlichen Umständen (insbesondere der Überschreitung der zulässigen Abgabemenge, Materialbeschaffenheit, Verschmutzungsgrad, dem Erfordernis einer Sonderreinigung) übereinstimmen, ist das Laundromobil berechtigt, dem Kunden die Anfahrtskosten pauschal in Höhe von 15,00 € pro Anfahrt zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 9       Pflichten des Laundromobils

9.1                             Das Laundromobil ist verpflichtet, für die Textilien die passende Reinigungsmethode auszuwählen. Das Laundromobil kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an den Textilien angebrachten Etiketten befindet.

9.2                             Der Kunde ist berechtigt, dem Laundromobil explizit anderslautende Pflegehinweise zu erteilen. Die Erteilung von Pflegehinweisen hat in Textform zu erfolgen.

§ 10    Pflichten des Kunden

10.1                         Der Kunde hat das Preis- und Leistungsblatt vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sowie zu unterschreiben. Es ist den Textilien beizulegen oder bei Annahme der Textilien an das Laundromobil zu übergeben. Der Kunde erklärt, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Kunden, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind als Kunden ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen des Laundromobils sein Alter nachzuweisen.

10.2                         Der Kunde hat das Laundromobil bei Annahme der Textilien durch das Laundromobil auf die Beschaffenheit und das Material der Textilien sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z. B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.

10.3                         Der Kunde ist verpflichtet, das Laundromobil über einen außergewöhnlich hohen Wert der Textilien zu informieren. Ein solcher ist, wenn ein einzelner Gegenstand einen Wert von € 500,00 überschreitet.

10.4                         Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch das Laundromobil aus den Textilien zu entfernen, insbesondere Wertgegenstande, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier.

§ 11    Rückgabe

11.1                         Die Rückgabe der Textilien erfolgt durch das Laundromobil an der vom Kunden angegebenen Adresse.

11.2                         Die Lieferzeit beträgt im Regelfall zwei Werktage nach Annahme der Textilien. Der Lieferzeitpunkt ist nicht garantiert. Atypische Umstände können eine längere Lieferzeit begründen. Die atypischen Umstände sind dem Kunden durch das Laundromobil darzulegen und mitzuteilen. Fällt der Rückgabezeitpunkt auf einen Samstag oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so erfolgt die Rückgabe am darauffolgenden Werktag.

11.3                         Das Laundromobil sorgt für die Verpackung bei Rückgabe der Textilien.

11.4                         Der Kunde ist verpflichtet, die Textilien bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung der Textilien mit den Textilien eines Dritten unverzüglich anzuzeigen.

11.5                         Sollte der Kunde die Anzeige der Verwechslung vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, haftet der Kunde dem Laundromobil auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.

11.6                         Das Laundromobil ist berechtigt dem Kunden die Mehrkosten infolge einer fehlerhaften Adressangabe bei Beauftragung in Rechnung zu stellen.

11.7                         Sofern eine Rückgabe aus Gründen, welche aus dem Einflussbereich des Kunden stammen und trotz Bemühen des Laundromobils nicht möglich ist, liegt es nach Ablauf von 12 Monaten nach Auftragserteilung im billigen Ermessen des Laundromobils die Textilien auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen, zu versteigern oder wohltätigen Zwecken zuzuführen. Ein etwaiger Verkaufserlös steht abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € pro Kleidungsstück dem Kunden zu. Der Reinigungspreis wird, sollte dieser nicht gezahlt worden sein, vom Verkaufserlös abgezogen.

§ 12    Gewährleistung

12.1                         Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

12.2                         Hat der Kunde trotz entsprechender Unterrichtung die Durchführung der Reinigung trotz Mitteilung der fehlenden oder eingeschränkten Reinigbarkeit durch das Laundromobil ausdrücklich verlangt, bestehen keine Ansprüche wegen Veränderung oder Zerstörung der Textilie.

12.3                         Ansprüche bestehen nicht, soweit Schäden oder Veränderungen auf bereits vorhandenen Mängeln, Material- oder Verarbeitungsfehlern, mangelnder Farbechtheit, unzureichender Strapazierfähigkeit oder sonstigen Eigenschaften des Reinigungsguts beruhen, die nicht vom Laundromobil zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, sowie für den Verlust von Zubehörteilen (z. B. Knöpfe, Reißverschlüsse).

12.4                         Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe der Textilien in Textform anzuzeigen. Offensichtlich sind solche Mängel, die bereits bei einer bloßen Sichtkontrolle des zurückgegebenen Reinigungsguts erkennbar sind. Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Anzeigefrist ein Jahr ab Entdeckung des Mangels.

12.5                         Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Rückgabe der Textilien. Die Verjährungsfrist verkürzt sich nicht, soweit das Laundromobil den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.

§ 13    Haftung

13.1                         Das Laundromobil haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Ferner haftet das Laundromobil unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Laundromobils oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Laundromobils beruhen.

13.2                         Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Laundromobil der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

13.3                         Im Übrigen ist die Haftung des Laundromobils für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

13.4                         Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Laundromobils.

13.5                         Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

13.6                         Das Laundromobil haftet nicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Textilien verursacht werden und die er bei einer fachmännischen Warenschau nicht erkennen konnte (z. B. durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel). Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Laundromobils, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Zweifeln an der Reinigungsfähigkeit oder bei pflegeintensiven Materialien wird das Laundromobil den Kunden vor der Reinigung informieren und gegebenenfalls eine Spezialbehandlung anbieten.

13.7                         Soweit der Kunde entgegen § 10.4 Gegenstände in den Textilien belassen hat, hat das Laundromobil hieraus folgende Schäden oder den Verlust dieser Gegenstände nicht zu vertreten. Der Kunde haftet in diesen Fällen für Schäden am Eigentum des Laundromobils oder Dritten.

§ 14    Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung des Verbrauchers

Dem Kunden steht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ein Widerrufsrecht nach §§ 312b, 312g BGB zu. Der Kunde kann daher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflicht nach § 356 Abs. 3 BGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: kontakt@outlook.de.

§ 15    Widerrufsfolgen

15.1                         Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für das Laundromobil mit deren Empfang.

15.2                         Das Laundromobil erstattet bereits geleistete Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Kunde bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.

15.3                         Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rückgabe der Textilien, sofern er nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB hierüber vor Vertragsschluss unterrichtet wurde. Der Wäscheservice ist berechtigt, auf eigene Kosten die Abholung der Textilien anzubieten; in diesem Fall trägt der Kunde keine Rücksendekosten.

15.4                         Eine Pflicht zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung besteht nur, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Wäscheservice vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 16    Kündigung bei Abonnements

16.1                         Sofern der Kunde ein Abonnement bestellt hat, kann er dieses jederzeit in Textform gegenüber dem Wäscheservice ordentlich kündigen. Die Kündigung ist bis spätestens zum letzten Werktag eines Kalendermonats zu erklären und wird zum Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats wirksam.

16.2                         Das Recht des Kunden und des Wäscheservices zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.

16.3                         Im Falle einer einseitigen Preisanpassung nach § 7.3 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung kann bis zum 15. des auf das Preisanpassungsschreiben folgenden Monats erklärt werden. Sie wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung wirksam. Der Kunde wird durch das Preisanpassungsschreiben gesondert auf sein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

§ 17    Datenschutz

17.1                         Das Laundromobil verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

17.2                         Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die dem Betroffenen zustehenden Rechte ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Laundromobils.

17.3                         Soweit der Kunde dem Laundromobil personenbezogene Daten Dritter übermittelt, versichert der Kunde, hierzu berechtigt zu sein und die betroffenen Personen, soweit gesetzlich erforderlich, über die Datenübermittlung und Datenverarbeitung informiert zu haben.

17.4                         Soweit das Laundromobil personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegen, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.

§ 18    Schlussbestimmungen

18.1                         Der Vertrag inklusive den AGB unterliegt deutschem Recht.

18.2                         Erfüllungsort für alle Ansprüche ist die Annahmestelle der Textilien, mithin die vom Kunden genannte Adresse.

18.3                         Gerichtsstand für alle Ansprüche ist die Stadt Erfurt.

18.4                         Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzten, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 


 

Laundromobil

Anlage

Preis- und Leistungsblatt

PRIVATKUNDEN

 

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ABONNEMENTS

Abonnement

Beschreibung

Preis pro Monat*

Auswahl

Kennenlernen-Monat

·                4 Abholungen pro Monat je 47l befüllter Wäschesack

·                Nur für den ersten Monat, keine Zusatzleistungen

·                Ideal zum Ausprobieren

€ 89,00

[   ]

Single-Abo

·                2 Abholungen pro Monat je 47l befüllter Wäschesack

·                Ideal für kleine Haushalte

€ 69,00

[   ]

Familien-Abo

·                4 Abholungen pro Monat je 47l befüllter Wäschesack - Ideal für regelmäßigen Bedarf und planbare Haushaltsführung

€ 139,00

[   ]

*Preise ohne Umsatzsteuer, § 19 UStG

BASISTARIFE – WASH & FOLD

Einzelauftrag                                                                                                                                                                                 

Dienstleistung

Preis*

Auswahl

Grundpreis (bis zu 6 kg Wäsche)

€ 39,00

           [   ]

Zusatzgewicht (7 bis 14 kg)

+ € 4,20 pro weiteres angefangenes Kilo

           [   ]

Mengenrabatt (ab 15 kg)

+ € 3,70 pro weiteres angefangenes Kilo ab dem 15

           [   ]

 

 

 

SPEZIAL- & ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN

Dienstleistung

Beschreibung

Preis*

Auswahl**

Bügel-Service

Professionelles Bügeln (z. B. Hemden, Blusen, Hosen)

€ 3,50 / Stück

[   ]

Express-Lieferung

Rückgabe verpflichtend bereits am nächsten Tag

+ € 15,00 Aufschlag

[   ]

Starkverschmutzung

Spezialbehandlung für besonders verschmutzte Textilien

+ € 5,00 Pauschale

[   ]

XXL-Textilien

Betten & Kissen (Daunen / Synthetik)

€ 15,00 pro Stück

[   ]

Reinigungs-Fahrservice

Abholen & Bringen von Reinigungswäsche (Anzüge, Mantel, Festkleidung etc.) zur Fachreinigung

€ 15,00 pauschal (zzgl. der Reinigungskosten)

[   ]

Akzeptierte Zahlungsmethoden:

 

Kartenzahlung („Tap to Pay“)

Sepa-Lastschriftmandat

Banküberweisung: Dauerauftrag

Banküberweisung: Einmalzahlung

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 Preise ohne Umsatzsteuer, § 19 UStG
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